Im Familienrecht geht es oft um persönlich belastende Situationen und weitreichende Entscheidungen. Ob Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Kindschaftsrecht oder Vermögensauseinandersetzung: Wir beraten Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten persönlich, sorgfältig und mit klarem Blick auf Ihre rechtliche und persönliche Situation.
Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen wesentlichen Bereichen des Familienrechts. Unser Ziel ist es, Konflikte frühzeitig einzuordnen, tragfähige Lösungen zu entwickeln und Ihre Interessen konsequent zu wahren. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, setzen wir Ihre Ansprüche auch im gerichtlichen Verfahren durch.
Bei familienrechtlichen Fragen ist eine frühzeitige Beratung oft entscheidend. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartnerin für familienrechtliche Auseinandersetzungen zur Verfügung und begleiten Sie mit Erfahrung, Klarheit und persönlicher Betreuung.
Jennifer Wortmann ist Rechtsanwältin und berät und vertritt Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten insbesondere bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Kindschaftsrecht, Vermögensauseinandersetzung und nichtehelichen Zuwendungen. Ihre Arbeitsweise ist geprägt von Sorgfalt, Verlässlichkeit und einer persönlichen, lösungsorientierten Beratung. Gerade in familiären Konfliktsituationen legt sie Wert auf eine ruhige rechtliche Einordnung, verständliche Beratung und tragfähige Lösungen, die die individuelle Lebenssituation ihrer Mandanten berücksichtigen.
Familienrechtliche Streitigkeiten sind häufig mit emotionalen Belastungen und wirtschaftlicher Unsicherheit verbunden. Umso wichtiger ist eine rechtzeitige und fundierte rechtliche Einschätzung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation realistisch zu bewerten, rechtliche Fragen zu ordnen und die richtigen Schritte einzuleiten.
Unsere Beratung im Familienrecht umfasst insbesondere Trennung und Scheidung, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, Zugewinnausgleich, Kindschaftsrecht, nichteheliche Zuwendungen, Elterngeld und Vermögensauseinandersetzung. Wir prüfen Ihre rechtliche Position, zeigen Handlungsmöglichkeiten auf und begleiten Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen ebenso wie im gerichtlichen Verfahren.
Eine Trennung wirft häufig viele persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Fragen zugleich auf. Wir beraten Sie dazu, welche Folgen eine Trennung hat, welche Regelungen frühzeitig getroffen werden sollten und wie ein Scheidungsverfahren vorbereitet und durchgeführt werden kann.
Dabei unterstützen wir Sie unter anderem bei Fragen zum Getrenntleben, zur Vorbereitung der Scheidung und zur rechtlichen Gestaltung einer fairen und tragfähigen Lösung. Wenn es erforderlich ist, vertreten wir Ihre Interessen auch im gerichtlichen Scheidungsverfahren.
Unterhaltsfragen und der Zugewinnausgleich spielen in vielen familienrechtlichen Verfahren eine zentrale Rolle. Wir beraten Sie dazu, ob und in welchem Umfang Ansprüche auf Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt oder nachehelichen Unterhalt bestehen und wie diese durchgesetzt oder abgewehrt werden können.
Auch bei der Vermögensaufteilung und beim Zugewinnausgleich helfen wir Ihnen, Ihre rechtliche Position zu klären und wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu erreichen. Gerade hier kommt es auf eine sorgfältige Prüfung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse an.
Nicht jede familiäre Auseinandersetzung betrifft ausschließlich die Scheidung selbst. Häufig geht es auch um Vermögensfragen, um gemeinsame Anschaffungen oder um Leistungen, die außerhalb einer Ehe erbracht wurden. Wir beraten Sie bei der rechtlichen Einordnung nichtehelicher Zuwendungen und bei der Vermögensauseinandersetzung nach Trennung oder Scheidung.
Gerade in diesen Bereichen ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung entscheidend, um Ansprüche zu sichern und eine tragfähige Lösung zu finden. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen klar zu formulieren und rechtlich fundiert durchzusetzen.
Wenn Kinder betroffen sind, steht oft nicht nur die rechtliche, sondern auch die persönliche Verantwortung besonders im Mittelpunkt. Wir beraten Sie im Kindschaftsrecht insbesondere bei Fragen zum Sorgerecht, Umgangsrecht und zu weiteren Regelungen, die das Wohl des Kindes betreffen.
Auch bei Fragen rund um das Elterngeld unterstützen wir Sie mit einer fundierten rechtlichen Einschätzung. Unser Ziel ist es, klare und verlässliche Lösungen zu entwickeln, die Ihrer familiären Situation gerecht werden.
Jeder familienrechtliche Fall ist anders. Deshalb legen wir Wert auf eine persönliche Beratung, die Ihre individuelle Lebenssituation berücksichtigt. Wir erläutern Ihnen die rechtliche Lage verständlich, zeigen Chancen und Risiken auf und entwickeln mit Ihnen eine Vorgehensweise, die zu Ihrem Anliegen passt.